ABE Gutachten und E-Prüfnummer beim Motorrad

Bevor ein Motorrad umgebaut oder angepasst wird, stellt sich oft die Frage, ob dies legal ist oder ob es "geprüft" werden muss.

Und wie es mit der Eintragungspflicht des neuen Ersatzteil am Motorrad aussieht.



Die Bestimmungen und Richtlinien für Modifikationen und Änderungen am Motorrad in Deutschland werden durch das Straßenverkehrs Gesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.
Einige Änderungen und Umbauten am Motorrad haben keine Eintragungspflicht, andere brauchen ein offizielles Dokument.

Daher ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Änderungen an Motorrädern oder anderen Fahrzeugen in Deutschland zulässig sind. Es ist ratsam, sich vorher über die geltenden Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass die geplanten Änderungen den Anforderungen entsprechen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern, Stilllegung des Fahrzeugs und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Was ist der Unterschied zwischen einem ABE-Gutachten und der E-Prüfnummer beim Motorrad?



  • Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist keine spezifische Art von Gutachten, sondern vielmehr eine behördliche Genehmigung, die bestimmte Teile oder Zubehör für Fahrzeuge, wie z.B. Motorräder, für den Straßenverkehr freigibt. Die ABE wird von den Herstellern oder Vertreibern von Zubehörteilen beantragt und von den zuständigen Behörden erteilt.
    Die ABE bestätigt, dass das entsprechende Zubehör den gesetzlichen Vorschriften und technischen Anforderungen entspricht, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Lärmemissionen. Sie bezieht sich auf spezifische Produkte, gibt Auskunft über deren Verwendungszweck, Einbau und eventuelle Beschränkungen.
    Das ABE-Gutachten wird von den Herstellern oder Anbietern erstellt und enthält alle notwendigen technischen und rechtlichen Informationen über das Produkt, um die ABE zu beantragen und zu erhalten. Es muss belegen, dass das Zubehör die erforderlichen Standards erfüllt und somit für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.

  • Die E-Prüfnummer beim Motorrad bezieht sich auf das E-Prüfzeichen, auch als ECE-Prüfzeichen bekannt. Es handelt sich um eine Zulassung, die von der Economic Commission for Europe (ECE) vergeben wird und anzeigt, dass ein bestimmtes Bauteil oder Zubehör den europäischen technischen Standards entspricht.
    Die ECE ist eine Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen, die für die Festlegung von technischen Vorschriften für Fahrzeuge und deren Ausrüstung zuständig ist. Das E-Prüfzeichen zeigt an, dass das entsprechende Bauteil oder Zubehör gemäß diesen Standards geprüft und zugelassen wurde.
    Für Motorräder betrifft die E-Prüfnummer oft Teile wie Auspuffanlagen, Beleuchtung, Bremsen und andere sicherheitsrelevante Komponenten. Die Nummer selbst besteht aus dem Buchstaben "E" gefolgt von einer Nummer, die das Land angibt, in dem die Genehmigung ausgestellt wurde, und einer weiteren Nummer, die das Prüfinstitut oder die Prüforganisation angibt.
    Motorradteile mit einem E-Prüfzeichen erfüllen die europäischen Sicherheits- und Umweltstandards und sind daher für den Einsatz auf Straßen in Europa zugelassen.
  • Beides bescheinigt, dass die bestimmten Bauteile fahrzeugspezifisch geprüft wurden.
    Aber Vorsicht! Nur weil, zum Beispiel, eine Bremsscheibe über ein ABE-Gutachten oder eine E-Prüfnummer verfügt, heisst das nicht, dass sie an jedem Motorrad geprüft werden kann. Sondern nur auf den Motorrädern, die vom Hersteller in Kombination mit dieser Bremsscheibe geprüft und getestet wurden.


    Was bescheinigt ein Teilegutachten beim Motorrad?


    Wenn Teile an deinem Motorrad über ein Teilegutachten verfügen, ist es erforderlich, eine Anbauabnahme gemäß §19(3) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchzuführen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Dokument lediglich bestätigt, dass die installierten Teile in Übereinstimmung mit den Serienkomponenten der jeweiligen Baugruppe sind. Sollte dies nicht der Fall sein oder sollten weitere Modifikationen vorgenommen werden, die nicht im Teilegutachten enthalten sind, ist eine erneute Zulassung gemäß §19(2)/21 StVZO erforderlich. Dies wird als "Einzelabnahme" bezeichnet. Beachte dies, um sicherzustellen, dass dein Motorrad den gesetzlichen Vorschriften entspricht.


    Wir lehnen jegliche Haftung für illegal auf der Straße eingesetzte Teile und Zubehör ab!



    Falls du Fragen, bezüglich den Gutachten am Motorrad hast, dann melde dich bei unserem Support-Team.


    Phone/WhatsApp: +49 7741 6749992
    E-Mail: support@backyard-racing.de